Investitionsabzug 2021: Auf welchen Satz haben Sie Anrecht?

Der Standardsatz des Investitionsabzugs belief sich für KMU auf 20 % 2018 und 2019. Ab dem Veranlagungsjahr 2021 (das meist den Investitionen 2020 entspricht) gilt erneut der vormalige Standardsatz von 8% aber ...

Achtung. Mit dem "Corona III"-Kollektivgesetz (Amtsblatt 23. Juli 2020) führt der Gesetzgeber ein neues Paket steuerlicher Unterstützungsmaßnahmen ein, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf unsere Unternehmen abzumildern. Es sieht vorübergehend einen Basissatz von 25% für Anlagevermögen vor, das von kleinen Unternehmen zwischen dem 12. März und dem 31. Dezember 2020 erworben wird. Darüber hinaus wird der Zeitraum für die Übertragung des nicht genutzten Investitionsabzugs für im Jahr 2019 erworbene Anlagegüter bis zu den nächsten beiden Besteuerungszeiträumen verlängert.

Einmaliger Abzug

Für Investitionen, die während des steuerbaren Zeitraumes im Rahmen des Veranlagungsjahres 2021 getätigt wurden, gelten die nachstehenden Sätze.

Natürliche Personen

Für Investitionen unter dem Veranlagungsjahr 2021, die aber noch verwirklicht oder erhalten werden müssen vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 gelten die nachstehenden Sätze:

Beihilfen, umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, energieeinsparende Investitionen, Rauchabzugs- oder Lüftungssysteme in Horesca-Einrichtungen: 20%

digitale Investitionen, sofern diese die natürliche Person als KMU entsprechend dem WVV qualifizieren: 20%

Investitionen in Sicherheit: 20,5%

Sonstige Investitionen: 20%

Für Investitionen unter dem Veranlagungsjahr 2021, die ab dem 1. Januar 2020 erhalten oder verwirklicht werden, gelten die nachstehenden Sätze:

Beihilfen, umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, energieeinsparende Investitionen, Rauchabzugs- oder Lüftungssysteme in Horeca-Einrichtungen: 13,5%

digitale Investitionen, sofern diese die natürliche Person als KMU entsprechend dem WVV qualifizieren: 13,5%

Investitionen in Sicherheit: 20,5%

Sonstige Investitionen: 8%

Alle Gesellschaften (ungeachtet ihrer Größe)

Gesellschaften gelangen in den Vorzug folgender Investitionsabzüge:

Beihilfen, umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, energieeinsparende Investitionen, Rauchabzugs- oder Lüftungssysteme in Horeca-Einrichtungen: 13,5%

Investitionen zum Ansporn der Wiederverwendung von Verpackungen von Getränken und Industrieerzeugnissen: 3%

Gesellschaften, die sich für den Steuerkredit für Forschung und Entwicklung entschieden haben, dürfen diesen nicht mit dem Investitionsabzug für Beihilfen und für umweltschonende Investitionen in Forschung und Entwicklung kombinieren. Die Gesellschaft muss sich für das eine oder andere entscheiden.

KMU

Neben dem Investitionsabzug für Gesellschaften, der oben erwähnt wird, können Gesellschaften, die als KMU entsprechend den Normen des WVV gelten, in den Vorzug der folgenden Abzüge gelangen:

Für Investitionen unter dem Veranlagungsjahr 2021, die aber noch verwirklicht oder erhalten werden müssen vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 gelten die nachstehenden Sätze:

Beihilfen, umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, energieeinsparende Investitionen, Rauchabzugs- oder Lüftungssysteme in Horeca-Einrichtungen: 20%

digitale Investitionen: 20%

Investitionen in Sicherheit: 20,5%

alle anderen Investitionen: 20%

Für Investitionen unter dem Veranlagungsjahr 2021, die ab dem 1. Januar 2020 erhalten oder verwirklicht werden, gelten die nachstehenden Sätze:

Beihilfen, umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, energieeinsparende Investitionen, Rauchabzugs- oder Lüftungssysteme in Horeca-Einrichtungen: 13,5%

digitale Investitionen: 13,5%

Investitionen in Sicherheit: 20,5%

Sonstige Investitionen: 8%

Gesellschaften, die ihren Gewinn ausschließlich aus der Seeschifffahrt schöpfen

Diese Gesellschaften erhalten einen Investitionsabzug von 30 % auf Investitionen in Meeresschiffe.

Gestreuter Abzug

Wenn Sie am ersten Tag des steuerbaren Zeitraumes im Rahmen des Veranlagungsjahres 2021 (wenn die Buchhaltung dem Kalenderjahr entspricht, d.h. 1.1.2020) weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, können Sie wahlweise den Investitionsabzug für Investitionen im steuerbaren Zeitraum streuen über den Abschreibungszeitraum dieser Aktiva. Wenn Sie diese Option wählen, ist der Investitionsabzug für diese Aktiva 10,5% der Abschreibungen, die für jeden steuerbaren Zeitraum dieser Periode angenommen wurden.
Der gestreute Abzug beträgt sogar 20,5% der Abschreibungen von umweltschonenden Investitionen in die Forschung und Entwicklung, die während des steuerbaren Zeitraumes erhalten oder verwirklicht wurden. Dies gilt sowohl für natürliche Personen als auch für Gesellschaften.

Beantragung von Bescheinigungen

Eine Bescheinigung über Umweltinvestitionen in die Forschung und Entwicklung können Sie je nach dem Ort der Investition an folgender Adresse beantragen:

Flämische Region: Flämische Regierung, Abteilung Umwelt - Referat Partnerschaften mit Ämtern und der Gesellschaft, Graaf de Ferraris-Gebäude, Koning Albert II-laan 20 bus 8, 1000 Brüssel, Tel. 02/553.85.03, E-Mail: attest-OenO.omgeving@vlaanderen

Wallonische Region: Öffentlicher Dienst der Wallonie, operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturressourcen und Umwelt, Chaussée de Louvain 14, 5000 Namur, Tel. 081/64.95.92,  www.environnement.wallonie.be

Region Brüssel-Hauptstadt: Umwelt Brüssel, Thurn & Taxis-site, Havenlaan 86/C3000, 1000 Brüssel, Tel. 02/775.75.75, www.leefmilieu.brussels

Eine Bescheinigung über energiesparende Investitionen können Sie je nach Ort der Investition beantragen bei:

Flämische Region: Flämische Regierung, Flämische Energieagentur, Graaf de Ferraris-Gebäude, Koning Albert II-laan 20 bus 8, 1000 Brüssel, Tel. 02/553.85.03, E-Mail: attest-OenO.omgeving@vlaanderen 

Wallonische Region: Öffentlicher Dienst der Wallonie, operative Generaldirektion Raumordnung, Wohnung, Kulturerbe und Energie, Referat nachhaltige Energien und Gebäude, Rue des Brigades d'Irlande, 1, 5100 Jambes, Tel. 081/48.64.31, www.energie.wallonie.be

Region Brüssel-Hauptstadt: Umwelt Brüssel, Thurn & Taxis-site, Havenlaan 86/C3000, 1000 Brüssel, Tel. 02/775.75.75, www.leefmilieu.brussels