Die indexierten Personensteuerbeträge für die Veranlagungsjahre 2020 und 2021
In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht der föderalen Beträge der wichtigsten indexierten Personensteuerungssätze. Steuersenkungen und dergleichen, deren Beträge seitens der Regionen festgelegt werden, sind nicht in dieser Übersicht aufgeführt.
Die Übersicht enthält die Beträge des Veranlagungsjahres 2021, d.h. für die Einkünfte von 2020. Hinter jedem Betrag finden Sie zwischen Klammern den indexierten Betrag des Veranlagungsjahres 2020 (Einkünfte des Jahres 2019).
Steuerfreibeträge und Familienstand
1. Steuerbefreiter Betrag und erhöhter steuerbefreiter Betrag
Steuerbefreiter Betrag: 8.990 Euro (8.860 Euro)
Erhöhter steuerbefreiter Betrag für behinderte Steuerpflichtige: 1.630 Euro (1.610 Euro)
2. Personen zu Lasten
Erhöhter steuerbefreiter Betrag für Personen zu Lasten
- ein Kind: 1.630 Euro (1.610 Euro)
- zwei Kinder: 4.210 Euro (4.150 Euro)
- drei Kinder: 9.430 Euro (9.290 Euro)
- vier Kinder: 15.250 Euro (15.030 Euro)
- mehr als vier Kinder (Aufschlag pro Kind): 5.820 Euro (5.740 Euro)
Hinzukommender Zuschlag für Kinder unter drei Jahren (für die keine Ausgaben für Kinderaufsicht abgezogen sind): 610 Euro (600 Euro)
Für jede weitere Person zu Lasten: 1.630 Euro (1.610 Euro)
Erhöhter steuerbefreiter Betrag für Alleinerziehende mit Kindern: 1.630 Euro (1.610 Euro)
Höchstbetrag eigener Nettoexistenzmittel (Kind zu Lasten):
- Standardbetrag: 3.380 Euro (3.330 Euro)
- Erhöhter Betrag für eine Kind eines Alleinerziehenden: 4.880 Euro (4.810 Euro)
- Erhöhter Betrag für ein behindertes Kind eines Alleinerziehenden: 6.200 Euro (6.110 Euro) - Unterhaltsgeld, das nicht zu den Existenzmitteln zählt: 3.380 Euro (3.330 Euro)
- Bezahlter Studentenjob, der nicht zu den Existenzmitteln zählt: 2.820 Euro (2.780 Euro)
3. Ehequotient und mitarbeitender Ehepartner
Ehequotient: 11.090 Euro (10.940 Euro)
Höchsteinkommen des mitarbeitenden Ehepartners mit eigenem Beruf: 14.400 Euro (14.200 Euro)
Höchstbetrag der pauschalen Berufskosten
1. Arbeitnehmer und Selbständige mit Gewinnen: 4.880 Euro (4.810 Euro)
2. Selbständige mit Löhnen und mitarbeitendem Ehepartner: 4.290 Euro (4.230 Euro)
3. Betriebsleiter: 2.580 Euro (2.540 Euro)
Steuertranchen des Veranlagungsjahres 2019
25 % auf die Tranche bis 13.440 Euro (13.250 Euro)
40 % auf die Tranche bis 23.720 Euro (23.390 Euro)
45 % auf die Tranche bis 41.060 Euro (40.480 Euro)
50 % auf die Tranche über 41.060 Euro (40.480 Euro)
Beträge, die nicht an den Index gekoppelt werden
Die Befreiung für Mahlzeitenschecks, Ökoschecks, PWA-Schecks und Kulturschecks.
Die Kilometerpauschale von 0,15 Euro für Wohnsitz-Arbeitsort-Fahrten.
Die maximalen Betriebsleitergehälter eines selbständigen Studenten.
Die Höchstbeträge des Tax Shelters für Betriebsgründer und Wachstumsbetriebe
Das Win-Win-Darlehen.
Die Grenzbeträge für bescheidene Wohnung im Rahmen der Grundsteuerherabsetzung
Der Höchstbetrag des Steuerkredits in der Personenbesteuerung.