Berechnung des Vorteils aller Art für Firmenwagen 2020

Wenn ein Arbeitgeber einen Firmenwagen einem Arbeitnehmer oder Betriebsleiter zur Verfügung stellt, wird der Arbeitnehmer/Betriebsleiter für diesen Vorteil besteuert. Die Berechnung des Vorteils hängt u.a. von den CO2-Emissionen des Fahrzeuges im Vergleich zu den “Durchschnittsemissionen des belgischen Fuhrparks” ab. Dieser Durchschnitt stieg 2019 erneut ein wenig, und das sind für denjenigen, der einen Firmenwagen hat, gute Neuigkeiten.

Vorteil aller Art

Die Berechnung des Vorteils aller Art im Zusammenhang mit einem Firmenwagen erfolgt gemäß der folgenden Formel: Katalogwert x CO2-Anteil x 6/7 x Altersanteil

Der Katalogwert ist der Preis, der für das Fahrzeug bezahlt werden muss, inklusive MwSt. und eventueller Optionen, jedoch ohne Berücksichtigung irgendeines Rabatts. Der Katalogwert ändert sich danach nicht mehr. Es wird hingegen einer bestimmten Abnahme des Wertes auf der Grundlage des Alters des Fahrzeugs Rechnung getragen. Im ersten Jahr beträgt der Altersanteil 100 %. Jedes Jahr gehen davon 6% ab, wobei der Anteil nicht unter 70% fallen darf.

In der Formel ist anschließend Rede von einem CO2-Anteil (oder CO2-Koeffizient). Wie wird dieser Anteil berechnet?
Der Prozentsatz ist regulär 5,5 %. Anschließend müssen wir Korrekturen anbringen.
Der erste Schritt bei dieser Korrektur ist der Vergleich der CO2-Emissionen Ihres Fahrzeuges mit den Durchschnittsemissionen des belgischen Fuhrparks in den 12 Monaten vor Oktober des Jahres vor dem steuerbaren Zeitraum. Für die Einkünfte von 2020 sind dies die Durchschnittsemissionen von Oktober 2018 bis September 2019.
Die Durchschnittsemissionen werden jährlich veröffentlicht (im Dezember). Für das Einkommensjahr 2020 belaufen die Durchschnittsemissionen sich auf:

111 g/km für Fahrzeuge mit einem Benzin-, LPG- oder Erdgasmotor und

91 g/km für Fahrzeuge mit einem Dieselmotor.

Dies ist ein Anstieg gegenüber des Vorjahres, als die Durchschnittswerte bei 107 g/km bzw. 88 g/km lagen.

Schritt 2 bei der Berechnung des CO2-Anteils ist die Umsetzung der Differenz zwischen den Emissionen Ihres Fahrzeuges und den Durchschnittsemissionen, die Korrektur des Standard-CO2-Prozentsatzes von 5,5 %. Für jedes Gramm CO2 Ihres Fahrzeugs über oder unter dem Durchschnitt senken oder erhöhen wird den Anteil um 0,1%. Der Anteil muss zwischen 4 % und 18 % liegen.
Hat Ihr Dieselfahrzeug zum Beispiel CO2-Emissionen von 100, entspricht der CO2-Prozentsatz 5,5 + [0,1 * (100 - 91)], also 5,5 + 0,9: der CO2-Anteil beträgt 6,4 %.

Mehr CO2 ist gut für Ihren Geldbeutel

Es klingt besonders bizarr zu den jetzigen Zeiten, aber wenn die Durchschnitts-CO2-Emissionen steigen, sinken die Kosten Ihres Firmenwagens.
Nehmen wir an, dass Sie im Jahre 2019 ein Dieselfahrzeug von 40.000 Euro vom Unternehmen erhalten. Der Wagen hat CO2-Emissionen von 100. Der Vorteil entspricht dann 40.000 Euro x 6/7 x (Alter) x CO2-Prozentsatz = 34.285,71 Euro x CO2-Prozentsatz.

2019 entspricht der CO2-Prozentsatz [(100 - 88) x 0,1] + 5,5% = 6,7%. Der Vorteil beträgt 2.297,14 Euro auf Jahresgrundlage.

2020 entspricht der CO2-Prozentsatz [(100 - 91) x 0,1] + 5,5% = 6,4%, was einen steuerbaren Vorteil in Höhe von 2.194,29 Euro ergibt, multipliziert mit 94 % (Alterskorrektur): 2.062,63 Euro.

Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren die CO2-Durchschnittsemissionen dennoch fallen werden, weil immer mehr Arbeitgeber umweltfreundliche Fahrzeuge und Elektroautos zur Verfügung stellen werden.

Mindestvorteil

Schlussendlich sieht das Gesetz vor, dass der steuerbare Vorteil eines Firmenwagens nicht unter 1.360 Euro liegen darf (für das Einkommensjahr 2020).